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	<title>iRights.info - Blog &#187; Suchergebnisse  &#187;  Leistungsschutzrecht</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>CDU droht Spaltung beim Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 13:45:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging. Man musste nur die Statements der Industrie lesen, um zu wissen, was am nächsten Tag aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging. Man musste nur die Statements der Industrie lesen, um zu wissen, was am nächsten Tag aus den Lautsprecherwagen der CDU schallte. Copy und Paste in seiner ganz traditionellen Form. Nur vereinzelt und hinter vorgehaltener Hand konnte man aus den Reihen der Unionsfraktion hören, dass es so nicht weitergehen könne und es völlig klar sei, dass ein moderner Ansatz im Urheberrecht dringend nötig sei. Diese vereinzelten Stimmen wachsen gerade zu einem Chor an, einem Chor, der mehr als eine Meinungsverschiedenheit in der Sache ist. Der CDU droht die Spaltung beim Urheberrecht.</p>
<p><strong>Von Sprechautomaten und schwarzen Witwen<br />
</strong>Noch gibt es sie – die Sprechautomaten. Siegfried Kauder als zweifelhafter Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag ist so einer; die schwarze Witwe des CDU-Urheberrechts, Günther Krings, ebenso. Zweifelsohne mächtige Granden im parteiinternen Machtgefüge der CDU, unterstützt von einer Phalanx aus Getreuen. Sie haben ihre Partei in den entscheidenden Fragen zur Ausgestaltung von Regulierung und Verteilungsfragen im Internet – vorneweg des Urheberrechts – aber nur noch gerade so im Griff. An allen Ecken und Enden wird ihre eindimensionale und einfache Sichtweise in Frage gestellt. Mehr noch, es wird zunehmend intern und öffentlich ihre Wahrheit deutlich kritisiert. Es entwickelt sich ein Tiefdruckgebiet mit Potential für einen kräftigen anhaltenden Wintersturm.</p>
<p>Diese Entwicklung ist vielfach sichtbar. So hat sich in der Union in diesem Herbst die <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/">„Initiative Faires Urheberrecht“</a> gegründet. In ihren <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/pm_initiative_faires_urheberrecht.pdf">Leitlinien für ein zukünftiges Urheberrecht (PDF)</a> fordern sie als Teil der Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel. Dazu heißt es auf der Website der Initiative: „Gerade im Schatten der jüngsten Rufe nach Netzsperren infolge von Urheberrechtsverletzungen sei es an Zeit, öffentlich zu dokumentieren, dass solche Positionierungen auch von Mitgliedern der Union kritisch gesehen würden.“ Ein Mitinitiator der Initiative, Alexander Kurz, Mitarbeiter des Chefs der CDU-geführten hessischen Staatskanzlei Axel Wintermeyer, erklärt dazu: „Wir sind der Auffassung, dass sich einzelne Abgeordnete hier in Standpunkte verrannt haben, die sowohl gesellschaftlich als auch unionsintern weder gewünscht noch mehrheitsfähig sind. Deshalb muss hier einmal deutlich sichtbar ein Stop-Schild hochgehalten werden.“</p>
<p><span id="more-3375"></span></p>
<p><strong>„Abweichler“ fordern Fair-Use-Prinzip im deutschen Urheberrecht<br />
</strong>Die <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/initiatoren/">30 Initiatoren</a> aus den Reihen der CDU/CSU, unter ihnen auch Bundestagsabgeordnete, trauen sich aus der Anonymität und beziehen klar Stellung gegen den offiziellen Kurs der Union im Urheberrecht. So fordern sie, dass das Fair-Use-Prinzip im deutschen Urheberrecht eingeführt werden muss: „Mit der technischen Durchdringung ändern sich die Verhaltensweisen von Menschen. Was heute noch als Trend für wenige erscheint, kann sich morgen zum etablierten und akzeptierten Verhalten in der Gesellschaft entwickeln. Es ist dem Gesetzgeber nicht möglich, das Urheberrecht jedem dieser Entwicklungsschritte anzupassen. Hierbei muss das urheberrechtliche Schrankenmodell neu justiert werden.“ Und weiter: „Um in Streitfragen flexibel auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können, muss das Fair-Use-Prinzip ins Urheberrecht aufgenommen werden. Die Kriterien für ‚Fair Use’ sind so zu definieren, dass Gerichte Entscheidungen treffen können, die der Lebenswirklichkeit entsprechen.“</p>
<p>Sie halten Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen, die von den Kaudern und Kringsen der Partei immer wieder herbeigewünscht werden, für verfassungswidrig:<br />
„Niemand käme beispielsweise auf die Idee, einem Kaufhausdieb als Sanktion den Zugang zu Zeitungen oder dem Fernsehen zu verbieten. Genauso absurd ist die Idee, im Falle von Urheberrechtsverletzungen, zeitweise Internetsperren zu verhängen. Der hierin liegende massive Grundrechtseingriff erscheint spätestens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit evident verfassungswidrig.“</p>
<p>Dies sind nur ein paar Ansätze, die der offiziellen Parteilinie diametral entgegenstehen. Bezeichnend auch, dass die Initiatoren mit ihrer Webseite eine neue, öffentlichkeitswirksame Plattform gesucht haben, um ihrer Kritik Ausdruck zu verleihen. Rechnet man den PR-Effekt weg, bleibt es immer noch ein deutlicher Affront gegen die Alteingesessenen. Die öffentliche Bühne der Diskussion wird dem Gekungel in Hinterzimmern vorgezogen.</p>
<p><strong>CDU-Wirtschaftsrat stellt sich gegen Kauder und Krings<br />
</strong>Man könnte nun meinen, dass es ja nur 30 Personen in der Union sind, die die grundsätzliche verstaubte Haltung der Union zum Urheberrecht kritisieren, doch weit gefehlt. Gestern hat der mächtige CDU-Wirtschaftsrat die Positionen der Initiative Faires Urheberrecht begrüßt und seine <a href="http://www.wirtschaftsrat.de/wirtschaftsrat.nsf/id/wirtschaftsrat-unterstuetzt-initiative-faires-urheberrecht-der-union-de?open">Unterstützung erklärt</a>. Noch vorsichtig in einzelnen Formulierungen und bei aller Kritik an anderen Positionierungen, ist dies trotzdem eine öffentliche Ohrfeige für die Beton-Urheberrechtsvertreter in der Union. Dorothee Belz, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Netz- und Medienpolitik des CDU-Wirtschaftsrates und gleichzeitig Director Law and Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH, erklärt dazu: „Die anhaltende Diskussion zum Urheberrecht in der digitalen Welt verdeutlicht allen Beteiligten die Wichtigkeit, schnellstmöglich einen neuen Ansatz für eine zukunftsweisende Lösung zu entwickeln. Dies ist sowohl im Interesse der Privatnutzer wie auch der Netzbetreiber und Anbieter von Inhalten.“ Der CDU-Wirtschaftsrat vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 12.000 Unternehmen aus Deutschland und Europa.</p>
<p><strong>Junge Union gegen Leistungsschutzrecht für Presseverlage<br />
</strong>Auch beim Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage reißen die Gräben auf. Noch hinter vorgehaltener Hand gibt es bei vielen Abgeordneten aus Reihen der CDU erhebliche Verbitterung über das tolldreiste Vorgehen der Presseverleger gepaart mit großem Unverständnis über diese Forderung. Die Sorgfaltspflicht und der Quellenschutz gebietet es, hier niemanden zu outen. Dies ist aber verbunden mit dem Wunsch, dass sich viele von denen, die sich angesprochen fühlen, mutig mit ihren Überzeugungen in die Öffentlichkeit stellen. Dies auch verbunden mit dem dringenden Wunsch an die Vertreter der Union die Sachargumente abzuwägen und sich nicht von Drohungen beeinflussen und in ihrer freien Meinungsbildung als Abgeordnete unter Druck setzen zu lassen.</p>
<p>Deutlich gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat sich die Junge Union ausgesprochen. In Zeile 257 des Beschlusses des Deutschlandrates der Jungen Union im Papier <a href="http://www.junge-union.de/media/resolutions/147266_DLRat_Beschluss_Netzpolitik.pdf">„Freiheit und Verantwortung – Plädoyer für eine moderne Netzpolitik“ (PDF)</a> heißt es: „Wir sprechen uns gegen die Einführung eines speziellen Urheber-und Leistungsschutzrechts für Verlage aus. Anstatt nach neuen urheberrechtlichen Spezialregeln im Onlinebereich zu rufen, fordern wir die Verlage dazu auf, sich dem Wettbewerb im Internet zu stellen und sich der Entwicklung neuer, innovativer Geschäfts- und Vermarktungsmodelle zu widmen.“</p>
<p>Letztgenannter Punkt berührt direkt die Frage, inwieweit marktwirtschaftliche Regelungen Grundlage des unionsinternen Umgangs mit einem solchen neuen Recht sind, oder ob ein neues Gefälligkeitsverhältnis gesetzlicher Unterstützung zugunsten der Presseverlage eingeführt wird. Gerade auch vor diesem Hintergrund gibt es in der Union eine immense Unruhe.</p>
<p><strong>Handpuppe oder Glaubwürdigkeit<br />
</strong>Die Union, und besonders die CDU, stehen vor einer Zerreißprobe. Die Reihen sind schon lange nicht mehr geschlossen. Es ist auch viel mehr als ein sachlicher Streit um Fachfragen. Jeder Einzelne in der CDU wird sich entscheiden müssen, ob sein Blick in die Vergangenheit oder in die Zukunft geht. Letztere werden politisch gewinnen, die anderen werden nach der nächsten Wahl gute Jobs in der Medienindustrie bekommen. Es ist also eine sehr persönliche Frage. Aber eine, die am Rande auch mit Glaubwürdigkeit zu tun hat, denn wer lässt sich als Politiker schon gerne als Sprechautomat von Interessen Dritter bezeichnen. Und das auch noch in der Weihnachtszeit.</p>
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		<title>Der netzpolitische Leitbeschluss der Grünen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/28/der-netzpolitische-leitbeschluss-der-grunen/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 1999 22:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>

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		<description><![CDATA[Simon Möller hat bei Telemedicus den netzpolitischen Leitbeschluss der Grünen sehr schön aufgeschlüsselt. Hier die Punkte zum Urheberrecht: Freigabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten für eine nichtkommerzielle Nutzung Bagatellgrenze zur Entkriminalisierung von &#8220;alltäglichen&#8221; Urheberrechtsverstößen Vorsichtiges Nachdenken über eine Einschränkung von Buy-Out-Verträgen Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage &#8211; Ausweitung der Privatkopieschranke Einführung einer Fair Use-Schranke für Veränderungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Simon Möller hat bei <a href="http://www.telemedicus.info/article/2123-Der-netzpolitische-Leitbeschluss-der-Gruenen.html">Telemedicus</a> den netzpolitischen Leitbeschluss der Grünen sehr schön aufgeschlüsselt. Hier die Punkte zum Urheberrecht:</p>
<ul>
<li>Freigabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten für eine nichtkommerzielle Nutzung</li>
<li>Bagatellgrenze zur Entkriminalisierung von &#8220;alltäglichen&#8221; Urheberrechtsverstößen</li>
<li>Vorsichtiges Nachdenken über eine Einschränkung von Buy-Out-Verträgen</li>
<li>Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage &#8211; Ausweitung der Privatkopieschranke</li>
<li>Einführung einer Fair Use-Schranke für Veränderungen an Werken</li>
<li>Vorsichtiges Nachdenken über eine Verkürzung der Schutzfristen</li>
<li>Verpflichtung der Verwertungsgesellschaften auf Creative Commons-Lizenzen</li>
<li>Kritik an Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags für das Internet und Pflicht zur Nutzung nicht-kommerzieller offener Lizenzen</li>
<li>Vorsichtige Unterstützung von Open Access</li>
<li>Vorsichtiges Abwägen bei urheberrechtlichen Pauschalvergütungsansätzen</li>
</ul>
<p>Der Beschluss als <a href="http://www.gruene-partei.de/cms/default/dokbin/397/397743.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.pdf">PDF</a> (160 Kb).</p>
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		</item>
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		<title>Nach 6 Jahren Rechtsstreit: Urteil zu FAZ &amp; SZ gegen Perlentaucher</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/01/nach-6-jahren-rechtsstreit-urteil-zu-faz-sz-gegen-perlentaucher/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:31:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[faz]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht für Presseverlage]]></category>
		<category><![CDATA[Perlentaucher]]></category>
		<category><![CDATA[süddeutsche zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Zitat]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige der Rezensionsnotizen des Online-Literaturmagazin Perlentaucher verstoßen gegen das Urheberrecht, hat heute das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main entschieden. Im Prinzip sei aber gegen das Vorgehen und auch das Geschäftsmodell des Perlentauchers, Rezensionen verschiedener deutschsprachiger Tageszeitungen in eigenen Worten zusammenzufassen und an Internetbuchhändler zu lizenzieren, nichts einzuwenden. Mehr als sechs Jahre ist es nun her, dass dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2011/11/copyright.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-3168" title="Foto von PugnoM, CC-nd" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2011/11/copyright.jpg" alt="Foto von PugnoM, CC-nd" width="500" height="360" /></a></p>
<p><strong>Einige der Rezensionsnotizen des Online-Literaturmagazin Perlentaucher verstoßen gegen das Urheberrecht, hat heute das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/7212.html">entschieden</a>. Im Prinzip sei aber gegen das Vorgehen und auch das Geschäftsmodell des Perlentauchers, Rezensionen verschiedener deutschsprachiger Tageszeitungen in eigenen Worten zusammenzufassen und an Internetbuchhändler zu lizenzieren, nichts einzuwenden.</strong></p>
<p>Mehr als sechs Jahre ist es nun her, dass dem Online-Literaturmagazin Perlentaucher am 18. März 2005 die erste Unterlassungsaufforderung von FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) und SZ (Süddeutsche Zeitung) zugestellt wurde, mit der der Perlentaucher aufgefordert wurde, keine der so genannten Rezensionsnotizen zu vertreiben. Das sei ein Verstoß gegen das Urheberrecht und bestimmte Aspekte des Marken- und Wettbewerbsrechts, so die Verlage.</p>
<p>In dem sich entwickelnden Rechtsstreit ging es um viel, wie iRights.info-Redakteur Till Kreutzer anlässlich der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2010 <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1851">analysierte</a>:</p>
<blockquote><p>Letztlich geht es hierbei um die Frage, ob und inwieweit das Urheberrecht nicht nur Texte, Musik oder Filme, sondern auch Inhalte und Informationen schützt. Konkreter: Wie weit gehend das Urheberrecht Sekundärmärkte reguliert und Leistungen von Vermittlern und sonstigen Mehrwertdiensten ermöglicht, die über geschützte Werke informieren, sie ordnen oder auffindbar machen.</p></blockquote>
<p>Der Bundesgerichtshof entschied, dass FAZ und SZ  nicht generell verbieten können, die Buchrezensionen in Rezensionsnotizen zusammenzufassen und weiter zu lizenzieren. Im Gegensatz zu Landgericht und Oberlandesgericht vertrat der BGH aber die Auffassung, dass die Übernahme der Rezensionen im konkreten Einzelfall die Urheberrechte der Verlage verletzten könnte. Der BGH hob daher die Berufungsurteile teilweise auf. Das OLG musste nun prüfen, ob die Verbreitung <em>einzelner konkreter Rezensionsnotizen</em> des Perlentauchers das Urheberrecht verletzen.</p>
<p>Das ist der Fall, entschied das OLG: Neun von zehn der beurteilten Notizen zu FAZ-Rezensionen und vier von zehn der Notizen zu SZ-Rezensionen verletzen die Urheberrechte der Verlage, sagt das Gericht, wie der Perlentaucher berichtet. Daher muss der Perlentaucher die Notizen aus der Datenbank entfernen und den Verlagen Auskunft über die Einnahmen geben, die er mit diesen insgesamt 13 Abstracts erzielt hat, und Entschädigung leisten.</p>
<p>Mit den heute vorhandenen Informationen gibt es in den grundsätzlichen Fragen allerdings noch immer keine Klarheit, denn die Urteilsbegründung liegt bisher nicht vor. In der <a href="http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/nav/d44/d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,55520ce4-b81d-5331-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=55520ce4-b81d-5331-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&amp;uid=d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818">Pressemitteilung des OLG</a> heißt es:</p>
<blockquote><p>Diese Abstracts bestünden mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen worden seien. Sie stellten deshalb eine unzulässige &#8220;unfreie&#8221; Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar und hätten ohne die Einwilligung der Klägerinnen nicht übernommen werden dürfen. In diesem &#8211; eingeschränkten &#8211; Umfang gab das Oberlandesgericht den Berufungen deshalb statt und änderte die vorausgegangenen Urteile des Landgerichts ab.</p>
<p>Die Verurteilung der Beklagten lässt keine allgemeine Aussage darüber zu, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig ist. Jede Übernahme oder Verarbeitung muss vielmehr im Einzelfall daraufhin überprüft werden, ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes darstellt.</p></blockquote>
<p>Nach Angaben des Perlentauchers handelt es sich bei den beanstandeten Formulierungen um Ausdrücke wie &#8220;weltanschauliches Anliegen&#8221; oder &#8220;langatmige Ausbreitung von Altbekanntem&#8221;, die von FAZ und SZ als besonders &#8220;originell&#8221;, &#8220;einprägsam&#8221; oder &#8220;künstlerisch&#8221; dargestellt worden waren. Dem schloss sich das OLG jetzt an.</p>
<p>Wie in Zukunft zwischen Ausdrücken, die urheberechtlich geschützt sind, und solchen, die es nicht sind, unterschieden werden kann, und welche Anstrengungen unternommen werden müssen, das zu tun, ist also bislang offen. Ob das Urteil dazu generelle Klarheit schaffen kann, ist mehr als fraglich.</p>
<p>Zu der eng mit dem Perlentaucher-Fall verknüpften Debatte um ein Leistungsschutzrecht hat die Redaktion von iRights.info <a href="http://www.irights.info/index.php?q=Leistungsschutzrecht&amp;Kategorie=Recht">ein ausführliches Dossier erstellt</a>.</p>
<p><em>Foto: <a href="http://www.flickr.com/people/pugno_muliebriter/">Nancy Sims</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-by-nc</a></em></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/01/nach-6-jahren-rechtsstreit-urteil-zu-faz-sz-gegen-perlentaucher/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesdatenschutz&#173;beauftragter Schaar falsch zum Leistungsschutzrecht zitiert</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/10/26/bundesdatenschutzbeauftragter-schaar-falsch-zum-leistungsschutzrecht-zitiert/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 12:41:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[horizont.net]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht für Presseverlage]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Schaar]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Medienmagazin Horizont.net meldete am vergangenen Sonntag, der  Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterstütze die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Medienredakteurin Sarah Weber schreibt: Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, fordert die Politik zu raschem Handeln in Sachen Leistungsschutzrecht auf: &#8220;Da wird Handeln angekündigt, aber es geschieht nicht allzu viel&#8221;, sagt der Bundesbeauftragte. Dabei stehe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Medienmagazin Horizont.net <a href="http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/Leistungsschutzrecht-Peter-Schaar-fordert-Politik-zum-Handeln-auf_103400.html">meldete</a> am vergangenen Sonntag, der  Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unterstütze die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Medienredakteurin Sarah Weber schreibt:</p>
<blockquote><p>Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, fordert die Politik zu raschem Handeln in Sachen Leistungsschutzrecht auf: &#8220;Da wird Handeln angekündigt, aber es geschieht nicht allzu viel&#8221;, sagt der Bundesbeauftragte. Dabei stehe das Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag.</p>
<p>Die Politik sei &#8220;überfordert von der technischen Komplexität des Internets&#8221;, konstatierte Schaar auf dem Onlinegipfel der Medientage München. Statt deshalb jedoch gar nicht zu handeln, müsse sie akzeptieren, auch mal etwas falsch zu machen. &#8220;Ihr müsst jetzt mal Butter bei die Fische machen&#8221;, so die Forderung des Bundesbeauftragen.</p></blockquote>
<p>Das ist zumindest verwunderlich, da Fragen zum Leistungsschutzrecht nicht zum Datenschutz gehören. Auf Nachfrage der iRights.info-Redaktion stellt Schaar nun klar:</p>
<blockquote><p>Es handelt sich um eine missverständliche Meldung. Während einer Podiumsdiskussion auf den Medientagen hatte ein Vertreter der Zeitungswirtschaft kritisiert, dass ein Leistungsschutzrecht in der Koalitionsvereinbarung vereinbart wurde, jedoch bisher von der Bundesregierung nicht umgesetzt wurde. Ich habe daran angeschlossenen und darauf hingewiesen, dass die Situation im Datenschutz ähnlich gelagert sei (vieles angekündigt, kaum etwas umgesetzt) und von der Regierung mehr Handlungsbereitschaft gefordert. Eine explizite Unterstützung eines Leistungsschutzrechts hat es von meiner Seite nicht gegeben, auch wenn ich diese Forderung persönlich gut nachvollziehen kann.</p></blockquote>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/10/26/bundesdatenschutzbeauftragter-schaar-falsch-zum-leistungsschutzrecht-zitiert/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Setlur/Pelham vs. Kraftwerk: Sample hätte nachgespielt werden müssen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/08/19/sabrina-setlur-vs-kraftwerk-sample-hatte-nachgespielt-werden-mussen/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Aug 2011 15:58:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Kraftwerk]]></category>
		<category><![CDATA[Metall auf Metall]]></category>
		<category><![CDATA[Moses Pelham]]></category>
		<category><![CDATA[Sabrina Setlur]]></category>
		<category><![CDATA[Samples]]></category>
		<category><![CDATA[sampling]]></category>

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		<description><![CDATA[In der unendlichen Geschichte des Rechtsstreits „Metall auf Metall“ um die Verwendung eines Kraftwerk-Samples in einem Lied von Sabrina Setlur gibt es jetzt eine neue Entscheidung. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Mittwoch entschieden (AZ 5 U 48/05), dass das von Moses Pelham und Martin Haas produzierte Stück „Nur mir” aus dem Jahr 1997 die Urheberrechte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der unendlichen Geschichte des Rechtsstreits „Metall auf Metall“ um die Verwendung eines Kraftwerk-Samples in einem Lied von Sabrina Setlur gibt es jetzt eine neue Entscheidung. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Mittwoch entschieden (AZ 5 U 48/05), dass das von Moses Pelham und Martin Haas produzierte Stück „Nur mir” aus dem Jahr 1997 die Urheberrechte der Band Kraftwerk verletzt, weil darin ein – ungefähr zwei Sekunden langes – Sample ohne Erlaubnis verwendet wird.<span id="more-3060"></span></p>
<p>Der Streit war schon 2008 vor dem Bundesgerichtshof, der auch kleinste Tonfolgen als schutzfähig angesehen hatte – dabei ging es genau genommen nicht nur um das Urheberrecht, sondern auch um das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers. Der Bundesgerichtshof hatte damals entschieden, dass erneut geprüft werden muss, ob das Setlur-Stück nicht eine „freie Benutzung” ist. Bei einer „freien Benutzung” kann man Teile eines anderen Werks auch ohne Zustimmung verwenden – aber nur dann, wenn daraus ein völlig neues Werk ensteht, in dem die Züge des Originals verblassen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte aber noch hinzugefügt: Der Sinn der „freien Benutzung” liegt in der „Fortentwicklung des Kulturschaffens”. Das kann aber auch bedeuten, dass die Töne, die man verwenden will, nachgespielt werden müssen. Denn wenn die Sounds direkt von einer anderen Aufnahme gesampelt werden, kann das mit Leistunsschutzrecht am Tonträger kollidieren – das die technische Leistung des Herstellers schützt und dabei nicht auf die Länge oder Qualität des Samples achtet.</p>
<p>Deshalb musste sich das Oberlandesgericht Hamburg jetzt mit der Frage beschäftigen, ob ein durchschnittlich begabter und ausgestatteter Produzent die zwei Sekunden Kraftwerk hätte nachspielen können, statt sie zu samplen. Es hat jetzt entschieden: Das hätte er hinbekommen sollen.</p>
<p>Bei Juris <a href="http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&amp;feed=juna&amp;wt_mc=rss.juna&amp;nid=jnachr-JUNA110802656">heißt es dazu</a>:</p>
<blockquote><p>Dass die Beklagten (&#8230;) in der Lage gewesen wären, die Sequenz aus dem Titel &#8220;Metall auf Metall&#8221; selbst einzuspielen, hat das Oberlandesgericht insbesondere aufgrund der Angaben zweier sachverständiger Zeugen entschieden. Diesen wäre es unter Verwendung bereits 1997 erhältlicher Synthesizer und freier Samples bzw. selbst aufgenommener Hammerschläge auf Metallschubkarren und Zinkregale gelungen, den kopierten Rhythmusfolgen gleichwertige Sequenzen herzustellen.</p></blockquote>
<p>Wie eine solche Metallschubkarren-Einspielung „gleichwertiger Sequenzen” aussieht, kann man übrigens hier sehen:</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/Rm6IHecOeac" frameborder="0" width="470" height="382"></iframe><img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/8b728cdaeb2d4a1abead99916d2f4456" width="1" height="1" alt=""></p>
<p>Zum Vergleich das Kraftwerk-Original:</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/1Eei_9nUSWQ?start=396" frameborder="0" width="470" height="24"></iframe></p>
<p>Damit ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen, denn es wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Aufnahmen von Setlurs „Nur mir” dürfen jetzt allerdings nicht weiter verkauft werden.</p>
<p>[via <a href="http://www.internet-law.de/2011/08/olg-hamburg-moses-pelham-verletzt-urheberrechte-von-kraftwerk.html">Internet-Law</a>]</p>
<p><em>Hintergrund zum Thema: <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/24&amp;Kategorie=Musik%20produzieren">Musik samplen – Fragen kostet was</a>.</em></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/08/19/sabrina-setlur-vs-kraftwerk-sample-hatte-nachgespielt-werden-mussen/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>True Love, irgendwann</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Aug 2011 14:28:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Ricarda Lautsch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
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		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[BITKOM]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurter Buchmesse]]></category>
		<category><![CDATA[Romance]]></category>

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		<description><![CDATA[Foto: Malenkov in Exile, CC by-nc 2.0 Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und die Frankfurter Buchmesse haben heute vormittag in Berlin zum Expertengespräch geladen. Thema: Die Zukunft, der Markt, die Digitalisierung. Deshalb möchten Herr Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, und Herr Boos, Direktor der Frankfurter Buchmesse, nun auch ganz eng zusammenarbeiten, damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone" title="Lazy day reading with the new Kindle" src="http://farm5.static.flickr.com/4106/5016088368_2543d03701.jpg" alt="" width="333" height="500" /></p>
<p><em>Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/shanelin/">Malenkov in Exile</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC by-nc 2.0</a></em></p>
<p>Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (<a href="http://www.bitkom.org/" target="_blank">BITKOM</a>) und die <a href="http://www.buchmesse.de/de/fbm/" target="_blank">Frankfurter Buchmesse</a> haben heute vormittag in Berlin zum Expertengespräch geladen. Thema: Die Zukunft, der Markt, die Digitalisierung. Deshalb möchten Herr Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, und Herr Boos, Direktor der Frankfurter Buchmesse, nun auch ganz eng zusammenarbeiten, damit das nicht so läuft wie mit der Musikbranche und dem Internet. &#8220;Content is king&#8221;, sagt Herr Rohleder, &#8220;aber Technology is queen.&#8221; Da sind sich die beiden einig.</p>
<p>Wie denn ihre Erfahrungen seien mit der Verzahnung von Inhalten und digitaler Technologie, werden Herr Rohleder und Herr Boos gefragt. &#8220;Alles ist schneller geworden&#8221;, meint Rohleder. Herr Boos erzählt in etwa, dass es ihm ähnlich ginge. Die Debatte um die Einführung eines <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger" target="_blank">Leistungsschutzrechts</a> schneidet Rohleder kurz an, das sei keine Lösung, die die Medienbranche davor bewahren würde, neue Geschäftsmodelle entwickeln zu müssen.</p>
<p>Und wie das denn aussehen könne mit neuen Geschäftsmodellen, möchte jemand wissen. Herr Rohleder lehnt sich lächelnd zurück. Ab jetzt ist er das glänzende Endgerät, während Herr Boos den Inhalt dafür verkörpert, verunsichert von mangelnder Tuchfühlung mit den neuen, glatten Oberflächen. Boos plaudert aus dem Nähkästchen. Von einem Amerikaner, den er in Berlin getroffen habe, der mit seinem siebenjährigen Kind auf dem Schoß die New York Times auf dem iPad liest. Große Bilder, Emotionen aus der neuen Welt. Sieben Zeitschriften habe dieser abonniert. &#8220;Die Abos kommen wieder!&#8221;</p>
<p>Aber damit nicht genug. Boos erzählt, er habe bei einem Besuch in den Vereinigten Staaten damit gerechnet, Kindle-Nutzer hauptsächlich als &#8220;Gadget-getriebene junge Männer&#8221; anzutreffen. Es habe ihn überrascht, als er feststellte, &#8220;dass vor allem junge Frauen&#8221; den E-Book-Reader nutzten, zum Konsum von Unterhaltungsliteratur. &#8220;Romance.&#8221; Der Kindle also, als Ersatz für Kioskromane mit schwülstig-bunten Bildern auf dem Einband.</p>
<p>Boos scheint viel über &#8220;Romance&#8221; nachgedacht zu haben. Ganze &#8220;Romance-Pakete&#8221; könne man bald anbieten, vier Romane pro Woche, im Abo aufs Endgerät. Herr Rohleder wirkt gelassen, schweigt. Boos weiß, dass er sie dringend braucht, die enge Zusammenarbeit mit der Technologiebranche, aber die Annäherungsversuche bleiben zaghaft, durchwachsen von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung" target="_blank">Digital Rights Management </a>und etwas, das nach außen wirkt wie Ratlosigkeit. Dabei soll genau das nicht vermittelt werden. Digitales Rechtemanagement, heute noch ein System, das Inhalte an ein einzelnes Endgerät bindet, sei ein ängstlicher Schutzmechanismus, das sieht auch Boos. Doch man werde diesen Protektionismus ablegen, sobald neue Geschäftsmodelle geschaffen seien, zumindest seiner persönlichen Meinung nach. Man strecke seine Fühler nach allen Seiten aus. Romance, all over the place.</p>
<p>Vielleicht sind die Vorstellungen des Buchmessen-Direktors vom Konsumverhalten seiner Nutzer im Moment noch so wenig zeitgemäß wie seine Geschäftsideen. Aber Technology und Content, das wird sicher True Love. Irgendwann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Interview mit Marcel Weiß zum Urheberrecht bei DRadio Wissen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/15/interview-mit-marcel-weis-zum-urheberrecht-bei-dradio-wissen/</link>
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		<pubDate>Sun, 15 May 2011 06:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Marcel Weiß, Ökonom und Blogger von Neunetz.com und Neumusik.com, war gestern zu Gast bei DRadio Wissen. Im ausführlichen Interview ging es um das &#8220;Urheberrecht im digitalen Zeitalter&#8221; aber auch noch um vieles mehr. In der Ankündigung zur Sendung heißt es: &#8220;Wem gehört was, welche Inhalte sind im Internet wie geschützt? Das ist diese Woche das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Marcel Weiß, Ökonom und Blogger von <a href="http://www.neunetz.com/">Neunetz.com</a> und <a href="http://neumusik.com/">Neumusik.com</a>, war gestern zu Gast bei DRadio Wissen. Im ausführlichen Interview ging es um das &#8220;Urheberrecht im digitalen Zeitalter&#8221; aber auch noch um vieles mehr. In der Ankündigung zur Sendung heißt es: &#8220;Wem gehört was, welche Inhalte sind im Internet wie geschützt? Das ist diese Woche das große Thema im Netz. User, Medienschaffende und Politiker diskutieren, wie ein modernes Urheberrecht geschaffen sein muss, das die Interessen der Urheber schützt, umsetzbar ist und den Erfordernissen der Netzkultur entspricht. (&#8230;) Wie können Urheber für ihre Arbeit entlohnt werden? Über eine Kulturwertmark, über eine Kulturflatrate? Oder über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Das sieht vor, dass Nutzer von Presseerzeugnissen zahlen müssen, wenn sie diese verwenden &#8211; und zwar europaweit.&#8221;</p>
<p>Es lohnt sich die <a href="http://wissen.dradio.de/urheberrecht-urheberrecht-im-digitalen-zeitalter.126.de.html?dram%3Aarticle_id=10122">Sendung</a> nachzuhören. </p>
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		<title>Bundesjustizministerin in DRadio Wissen zum Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 06:58:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[DRadio Wissen hat mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein Interview zum Urheberrecht und Fragen des &#8220;geistigen Eigentums&#8221; geführt. Die Ministerin hat zunächst deutlich gemacht, dass sie alternative Ideen zur pauschalen Finanzierung und Vergütung von Kreativschaffenden wie der Kulturflatrate oder der Kulturwertmark als &#8220;problematisch&#8221; ansieht. Letztere hatte der Chaos Computer Club (CCC) Ende April bei iRights.info erstmals [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DRadio Wissen hat mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein Interview zum Urheberrecht und Fragen des &#8220;geistigen Eigentums&#8221; geführt. Die Ministerin hat zunächst deutlich gemacht, dass sie alternative Ideen zur pauschalen Finanzierung und Vergütung von Kreativschaffenden wie der Kulturflatrate oder der Kulturwertmark als &#8220;problematisch&#8221; ansieht. Letztere hatte der Chaos Computer Club (CCC) Ende April bei iRights.info <a href="http://irights.info/?q=ccc-kulturwertmark">erstmals vorgestellt</a>. Die Idee sei problematisch, da der Ansatz, dass der Urheber für seine geistige Leistung entlohnt werde, in den Hintergrund rücke. Vielmehr werde dabei vom Nutzer und nicht mehr vom Urheber ausgegangen. &#8220;Ich halte es für mutig, zu sagen, dass nach einigen Jahren dass das Urheberrecht wegfalle&#8221;, so die Ministerin.</p>
<p>Auch das Konzept der Kulturflatrate lehnt sie ab, da man unter anderem einen riesigen Mechanismus, vergleichbar mit der GEZ, brauche, um dies zu kontrollieren. Dies werde von den Bürgern nicht gewollt. Denn bereits jetzt sei die GEZ reformbedürftig. Und auch hier dann die Betonung, dass man bei der schwierigen Frage der Verteilung nicht vom Nutzer, sondern vom Urheber ausgehen müsse, da man sich ansonsten zu weit vom Grundgedanken des Urheberrechts weg bewege. </p>
<p>In der Folge betont die Bundesjustizministerin, dass die Rechtsdurchsetzung im Internet bei urheberrechtlichen Fragen verbessert werden müsse. Eine Möglichkeit dazu seien bessere Auskunftsansprüche.</p>
<p>Eines der am meisten, im Rahmen der aktuellen Novellierung des Urheberrechts, diskutierten Probleme ist das von den Presseverlagen geforderte neue Leistungsschutzrecht. Im Interview erklärt die Ministerin, dass es darum gehe,  &#8220;ganz begrenzte Rechte für die Presseverlage&#8221; einzuführen. Der &#8220;normale Nutzer&#8221; sei nicht betroffen, ansonsten wäre die Unruhe darüber auch berechtigt. Und dann ein Zitat über das Zitieren, dass die Presseverleger bislang vehement abstreiten &#8220;Es geht um Verlinkung, natürlich geht es ums Zitieren&#8221;. Dabei gehe es nicht darum, das Zitieren einzeln vergütungspflichtig zu machen, sondern um noch zu vereinbarende Pauschalen. </p>
<p>Auf die Nachfrage von DRadio Wissen warum ausgerechnet die Presseverlage geschützt werden sollen, erklärt die Ministerin unter anderem, dass es um die Arbeit der Journalisten gehe. Diese sollen eine bessere Vergütung bekommen. Das geplante Leistungsschutzrecht sei &#8220;keine goldene Kuh für die Presseverlage&#8221;, das wisse jeder. Was am Ende dabei rauskomme, werde in der &#8220;Aushandlung zwischen Verlegern, Journalisten und Kunden&#8221; geklärt.</p>
<p>Am Ende des Interviews zieht die Ministerin das Fazit, dass das Bewußtsein für geistiges Eigentum durch die vielen illegalen Downloads zunehmend verloren gegangen sei. Man brauche viel mehr Aufklärung im Netz, auch durch andere kreative Formen. Wichtig sei dabei bereits in den Schulen anzufangen. </p>
<p>Da dieser Beitrag auch über die Pressestelle im Bundesministerium der Justiz ankommen wird, die direkte Frage an die Bundesjustizministerin: Wie wäre es mit einer finanziellen Förderung durch öffentliche Mittel der unabhängigen und mehrfach preisgekrönten Aufklärungsarbeit von <a href="http://irights.info/">iRights.info</a>? </p>
<p>Das Interview steht online auf der Website von DRadio Wissen zum <a href="http://wissen.dradio.de/urheberrecht-bewusstsein-fuer-geistiges-eigentum-ist.33.de.html?dram:article_id=10082&#038;sid=&#038;random=eae57c">Anhören</a> bereit. </p>
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		<title>Leistungsschutzrechte schaden &#8211; auch den Verlagen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/03/31/leistungsschutzrechte-schaden-auch-den-verlagen/</link>
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		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 11:40:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir akzeptieren, dass Politik nicht vollständig rational ist. Aber wir akzeptieren es nicht, wenn kein Funken Rationalität mehr darin vorkommt. Wir akzeptieren, dass Interessen existieren und vertreten werden, aber wir akzeptieren es nicht, wenn außer Interessen nichts mehr existiert oder eine Rolle spielt in der Politik. Das sagte iRights.info-Mitgründer Matthias Spielkamp heute in seinem Vortrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wir akzeptieren, dass Politik nicht vollständig rational ist. Aber wir akzeptieren es nicht, wenn kein Funken Rationalität mehr darin vorkommt. Wir akzeptieren, dass Interessen existieren und vertreten werden, aber wir akzeptieren es nicht, wenn außer Interessen nichts mehr existiert oder eine Rolle spielt in der Politik.</p></blockquote>
<p>Das sagte iRights.info-Mitgründer Matthias Spielkamp heute in seinem Vortrag mit dem Titel &#8220;<a title="Leistungsschutzrechte schaden - auch den Verlagen" href="http://www.perlentaucher.de/artikel/6832.html">Leistungsschutzrecht, Netzneutralität &amp; Co. – was läuft schief im „deutschen“ World Wide Web?</a>&#8221; beim <a title="4. Cologne Web Content Forum" href="http://webcontentforum.de/agenda/">4. Cologne Web Content Forum</a> des <a href="http://www.eco.de/">eco</a>, der jetzt auch im <a title="Leistungsschutzrechte schaden - auch den Verlagen" href="http://www.perlentaucher.de/artikel/6832.html">Perlentaucher erschienen</a> ist. Spielkamp setzt sich darin mit der Forderung der Presseverlage nach einem Leistungsschutzrecht auseinander.</p>
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		<item>
		<title>Diskussion zum Leistungsschutzrecht beim Bayerischen Journalistenverband</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/01/22/diskussion-zum-leistungsschutzrecht-beim-bayerischen-journalistenverband/</link>
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		<pubDate>Sat, 22 Jan 2011 14:54:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
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		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Am kommenden Montag werden Gegner und Befürworter des Leistungsschutzrechts im Preseclub München diskutieren. Der Bayerische Journalistenverband lädt dazu ein. Interessant ist die Besetzung: Robert Schweizer, Justitiar bei  Hubert Burda Media, wird sich gleich gegen drei prominente Juristen verteidigen, die sich alle kritisch zum LSR geäußert haben: Georg Nolte (Kritik des Leistungsschuztrechts bei CARTA); Dieter Frey [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Am kommenden Montag werden Gegner und Befürworter des Leistungsschutzrechts im Preseclub München diskutieren. Der Bayerische Journalistenverband lädt dazu ein. Interessant ist die Besetzung: Robert Schweizer, Justitiar bei     Hubert Burda Media, wird sich gleich gegen drei prominente Juristen verteidigen, die sich alle kritisch zum LSR geäußert haben:</div>
<ul>
<li>Georg Nolte (<a href="http://carta.info/27393/leistungsschutzrecht-presseverlage-wollen-zwangsabgaben-statt-marktloesung/">Kritik des Leistungsschuztrechts bei CARTA</a>);</li>
<li>Dieter Frey (<a href="http://blog.beck.de/files/mmr2010291.pdf">Kritik des Leistungsschutzrechts bei Beck</a>, PDF, 82 kb) und</li>
<li>Karl-Nikolaus Peifer (<a href="http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/fachpublikation/digital-und-ohne-recht-zweck-inhalt-und-reichweite-eines-moeglichen-leistungsschutzrechtes-fuer-">Kritik des Leistungsschutzrechts in der <em>Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht</em></a>)</li>
</ul>
<div>Schweizers Standpunkt ist ebenfalls bei <a href="http://carta.info/18559/fair-share-verlage-leistungsschutzrecht-robert-schweizer/">CARTA nachzulesen</a>, mit einer <a href="http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/">direkten Entgegnung</a> von iRights.info-Mitgründer Till Kreutzer. Es dürfte also interessant werden.</div>
<div>Hier die Details zur Veranstaltung:</div>
<div></div>
<div><strong>Wann?</strong> Montag, 24. Januar 2011 um 14:30 Uhr</div>
<div><strong>Wo? </strong>Presseclub München, Marienplatz 22, München</div>
<div></div>
<div>Teilnehmer:</div>
<ul>
<li><strong>Dr. Angelika Niebler</strong>, Mitglied des     Europäischen Parlaments</li>
<li><strong>Prof. Dr. Robert Schweizer</strong>, Justitiar     Hubert Burda Media</li>
<li><strong>Dr. Dieter Frey</strong>, Fachanwalt für Urheber-     und Medienrecht</li>
<li><strong>Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer</strong>, Institut     für Medien- und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln</li>
<li><strong>Dr. Georg Nolte</strong>, Senior Associate bei     TaylorWessing, Schwerpunkt Urheberrecht und     Informationstechnologien</li>
<li><strong>Rainer Reichert</strong>, Mitglied der     Urheberrechtskommission im DJV</li>
<li><strong>Dr. Wolfgang Stöckel</strong>, BJV-Vorsitzender</li>
<li><strong>Jutta Müller</strong>, BJV-Geschäftsführerin</li>
</ul>
<p>Der einladende BJV zur Veranstaltung:</p>
<div>
<blockquote><p>Thema der Podiumsdiskussion ist das von den Verlegern     geforderte Leistungsschutzrecht für Verlage. Der Bayerische     Journalisten-Verband möchte bei dieser Podiumsdiskussion sowohl     mit Experten aus Politik und Wissenschaft als auch mit     Praktikern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in den Dialog     treten. Die Verleger wollen mit dem Leistungsschutzrecht     erreichen, dass ihre Investitionen im Internet geschützt sind.     Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 wurden die     Forderungen der Verlage aufgegriffen. Dort heißt es: „Verlage     sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als     andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines     Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des     Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.&#8221;</p>
<p>Für den BJV und den DJV steht an erster Stelle der Schutz     der Urheber. Sie werden einem Leistungsschutzrecht nur     zustimmen, wenn deren berechtigte Interessen umfassend     gewährleistet werden. Journalistinnen und Journalisten müssen     als Urheber angemessen an den künftigen Erlösen aus dem     Leistungsschutzrecht beteiligt werden.</p></blockquote>
</div>
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