iRights.info: Urherberecht in der digitalen Welt
Teil 1: Das „Stärkungsgesetz“

Und der Zukunft zugewandt?

Das Urheberrecht ist in den vergangenen Jahren so schnell und umfassend geändert worden wie nie zuvor. Der iRights.info-Autor Ilja Braun hat in einer Chronologie die wichtigsten Entwicklungen seit dem Jahr 2000 zusammengefasst, vom „Stärkungsgesetz“ bis zur Diskussion einer Kulturflatrate.


Das Urheberrecht war schon immer eine komplizierte und für Laien schwer durchschaubare Materie. Doch auch interessierte und informierte Leser verlieren leicht den Überblick, wenn sie herausfinden möchten, wie es zu bestimmten Änderungen beim Urheberrecht gekommen ist. Welche Akteure haben sich in der öffentlichen Debatte wann zu Wort gemeldet? Wie hat die Politik darauf reagiert? Mit welchen Positionen haben welche Verbände und Interessenvertreter sich in den gesetzgeberischen Prozess eingebracht? Mit dem Verfahren der sogenannten kooperativen Gesetzgebung, das das Bundesjustizministerium im Zuge der Urheberrechtsreform des „Zweiten Korbs“ eingeführt hat, ist eine demokratische Teilhabe unterschiedlicher Akteure an der Gesetzgebung erreicht worden. Aber das Verfahren ist auch unübersichtlicher als je zuvor.
 
Das Bundesjustizministerium hat seine Dokumentation mit dem Abschluss des Zweiten Korbs beendet. Das Müchner Institut für Urheberrecht präsentiert zwar hervorragende Linksammlungen zu urheberrechtlichen Entwicklungen, zielt damit jedoch auf ein Fachpublikum ab.
 
Hier soll der Versuch unternommen werden, die Entwicklung des deutschen Urheberrechts seit 2000 chronologisch darzustellen, ohne dabei den Bezug zur Entwicklung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Kreativen zu vernachlässigen, als deren Einkommensgrundlage das Urheberrecht gilt. Was das „Stärkungsgesetz“ in den Verhandlungen von Urhebern und Verwertern über eine „angemessene Vergütung“ bewirkt hat, spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Frage, wie es zur jüngsten Diskussionen um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger kam. Diese chronologischen Darstellung soll zum einen eine genaue Datierung erlauben, zum anderen einzelne Aspekte der Diskussion möglichst exakt zusammenfassen. Der vorliegende Text ist ein „work in progress“ und soll fortlaufend ergänzt werden.
 
Derzeitiger Stand: Oktober 2009
 
Das „Stärkungsgesetz“
 
Am 22. Mai 2000 legt eine Arbeitsgruppe von fünf Urheberrechtlern (Prof. Dr. Adolf Dietz, Prof. Dr. Ulrich Loewenheim, Prof. Dr. Wilhelm Nordemann, Prof. Dr. h.c. mult. Gerhard Schricker, Dr. Martin Vogel) ihren Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern (PDF) vor.
 
Die Verleger starten daraufhin eine groß angelegten Anzeigenkampagne, um die Politik von ihrem Vorhaben abzubringen (Informationsblätter des Börsenvereins des deutschen Buchhandels: Kampagne zum Urhebervertragsrecht, PDF). Nicht ohne Erfolg: Bereits am 3. Dezember 2001 fordern beispielsweise die Justizminister der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Ulrich Goll und Herbert Mertin, Änderungen an dem Gesetzesentwurf, da dieser in die Vertragsfreiheit „als tragende Grundlage unserer Wirtschaftsordnung“ eingreife. Und Erwin Huber (CSU), Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, spricht 2002 im Vorfeld der Bundestagsabstimmung sogar von einer drohenden "Zwangskollektivierung", die freien Autoren und Unternehmern schaden werde.
 
Dennoch beschließt der Bundestag das Stärkungsgesetz (PDF) am 22. März 2002, am 1. Juli 2002 tritt es in Kraft, womit das womit das am 1. Januar 1966 in Kraft getretene Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (PDF) vom 9. September 1965 neugefasst wird. Die wesentlichen Neuerungen sind:
- der Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG); „angemessen” im Sinne des Gesetzes ist eine Vergütung dann, wenn sie üblich und redlich ist, genauer gesagt: "dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist“ (§32 Abs. 2)
- Vorschriften zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln (§§ 36, 36a UrhG).
 
Die Interessenverbände beider Seiten sollen sich also darüber einigen, was unter „angemessen” zu verstehen ist. Doch im Vertrauen auf die Versprechen der Verwerter, man werde in konstruktiven Gesprächen mit den Urheberverbänden zu einer gemeinsamen Lösung finden, ist das Gesetz im Vergleich zum ursprünglichen Professorenentwurf (PDF) bereits stark abgeschwächt: Ursprünglich war für den Konfliktfall ein Schlichtungsverfahren mit bindendem Ergebnis vorgesehen. Nachdem jedoch die Verwerter mit einer groß angelegten Medienkampagne gegen den Gesetzentwurf Sturm gelaufen waren, wurde der entsprechende Paragraph entschärft. Das Ergebnis der Schlichtung ist nun nicht mehr bindend. Das bedeutet: Solange die Verbände sich nicht einig geworden sind, bleibt dem einzelnen Urheber – Journalist, Schriftsteller oder Übersetzer – nichts übrig, als seinen individuellen Vertragspartner zu verklagen. Dieser Vertragspartner ist der Verwerter.
 
Bislang ist es außer bei den Schriftstellern, die in ihrer Regel den Status quo festschrieben, in keiner der betroffenen Kreativbranchen zu einer Einigung über „gemeinsame Vergütungsregeln“ gekommen. Die Enquete-Kommission Kultur empfiehlt in ihrem Abschlussbericht (PDF) vom Dezember 2007 der Bundesregierung, „erneut zu prüfen, mit welchen Regelungen und Maßnahmen im Urhebervertragsrecht eine angemessene, an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasste Vergütung für alle Urheber und ausübenden Künstler erreicht werden kann, da die bisherigen Regelungen im Urhebervertragsgesetz unzureichend sind.”
 
Im Folgenden wird ein Überblick über den Stand der derzeitigen Verhandlungen über eine „angemessene Vergütung“ in den unterschiedlichen Branchen gegeben. (Diese Übersicht ist unvollständig und wird laufend ergänzt. Betroffene Verbände sind herzlich eingeladen, uns über neue Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Über den Stand der Dinge informiert auch das Bundesjustizministerium.)
 
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23.10.09 , © iRights.info Ilja Braun
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 Zum Thema bei iRights.info

iRights.info: Alle Nachrichten zum Zweiten Korb
 

 Zum Thema im Internet

Heise-Online: Übersicht über alle Artikel zum Thema Urheberrecht, Zweiter Korb, Tauschbörsen, auch mit Verweis auf die Gesetzesentwürfe
 
Bundesministerium der Justiz: Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des Urheberrechtsgesetzes
 
Urheberrecht.org: Sämtliche Materialien zum Zweiten Korb: Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen, Pressemitteilungen
 
Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS): Bundestag verabschiedet Zweiten Korb (9.7.2007)
 
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