=Open Source und freie Software

Die Freiheit geb ich dir

Schlagworte: Privatkopie Recht

So genannte freie Softwarelizenzen boomen. GNU/Linux ist das beste Beispiel für ihren Erfolg. Wann ist es sinnvoll, eine freie oder Open-Source-Lizenz für die eigene Software zu verwenden?

Open Source und Freie Software
 
Die Begriffe Open Source und freie Software stehen für die gleiche Art Lizenzmodell, das unter Einsatz von Lizenzen wie der GNU General Public Licence (GPL) verfolgt werden kann. Was „freie Software“ ausmacht, ist in Grundzügen sehr eindeutig zu beschreiben. Die Erfinder dieses Lizenzmodells (allen voran die Free Software Foundation - FSF) haben klare Definitionen aufgestellt, die eine freie Software-Lizenz erfüllen muss.
 
Frei ist eine Software hiernach nur, wenn sie von jedermann
- frei verwendet werden kann (Freiheit 0);
- untersucht und an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann (Freiheit 1);
- frei kopiert, weitergegeben und online gestellt werden kann (Freiheit 2);
- frei verändert und weiterentwickelt werden kann und die Verbesserungen wieder der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden können darf (Freiheit 3).
 
Rechtlich gesprochen bedingt die Definition, dass durch eine freie Softwarelizenz jedem ein einfaches Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Recht auf öffentliche (online) Zugänglichmachung und Bearbeitungsrecht gewährt werden muss.
 
Um Änderungen im Sinne der Freiheiten 1 und 3 zu ermöglichen muss, wie sich aus der Bezeichnung „Open-Source-Software“ schon ergibt, zudem der Quellcode offen gelegt werden.
 
Meinungsfreiheit, nicht Freibier
 
Eine weitere Voraussetzung der Definition, die sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut ergibt, liegt darin, dass der Nutzer diese Freiheiten nicht bezahlen muss. Dies ergibt sich aus dem Verständnis von „Freiheit“, das der Definition von freier Software zugrunde liegt. In der Erläuterung zur FSF-Definition wird dies auch noch einmal ausdrücklich klargestellt: „Being free to do these things means (among other things) that you do not have to ask or pay for permission.“ („Frei zu sein, diese Dinge zu tun, heißt auch, dass man nicht um Erlaubnis fragen oder dafür bezahlen muss.“)
 
Das leuchtet unmittelbar ein: Das Ziel freier Softwarelizenzierung liegt darin, jedem ohne Hindernisse zu erlauben, Software zu nutzen, zu verändern oder weiter zu entwickeln. Lizenzgebühren könnten ein solches Hindernisse darstellen und sind daher untersagt. Diese Anforderung wird allerdings häufig falsch verstanden. „Frei“ von Lizenzgebühren“ ist nicht gleich bedeutend mit „kostenlos“.
 
Auch hierzu findet sich ein erläuternder Passus in der Free Software Definition: „‚Free software’ is a matter of liberty, not price. To understand the concept, you should think of ‚free’ as in ‚free speech’, not as in ‚free beer’.“ („‚Freie Software’ definiert sich über Freiheit, nicht Kosten. Um das Konzept zu verstehen, sollte man ‚frei’ verstehen wie in ‚Meinungsfreiheit’, und nicht wie in ‚Freibier’.“)
 
Geld mit freier Software zu verdienen widerspricht also nicht dem Lizenzmodell. Es darf nur nicht für die Nutzung der Software – mit anderen Worten: den Erwerb von Nutzungsrechten – verlangt werden. Verkauft man CD-ROMs mit einer Open-Source-Software, Handbücher oder lässt sich technischen Support bezahlen, ist das völlig legitim.