
Materielle Werkträger
Materielle Werkträger wie CDs oder DVDs darf man nur dann erstmalig in Verkehr bringen (zum Beispiel CDs mit neuen Songs pressen und verkaufen), wenn man dafür eine Lizenz des Rechteinhabers hat, also etwa des Künstlers oder der Plattenfirma. Anders ist die Lage bei Originalen, die schon auf dem Markt sind. Sie dürfen weiter verkauft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechteinhaber die Werkstücke zuerst kostenlos auf den Markt gebracht (zum Beispiel eine Shareware-CD), oder ob er sie verkauft hat.
Diese Regel gilt bei allen Werkarten gleichermaßen. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um Daten-, Bild- oder Tonträger mit Software, Filmen oder Musik handelt. Einmal auf dem Markt dürfen diese frei weiterverkauft werden. Allerdings ist eines zu beachten: das Verbreitungsrecht erschöpft sich immer nur in Bezug auf einen bestimmten Werkträger an sich, nicht aber auf die Musikstücke, Filme oder Fotos, die sich darauf befinden. Das bedeutet, dass ich nur diejenigen CDs weiterverkaufen oder verschenken darf, die tatsächlich schon einmal auf dem Markt waren. Kaufe ich mir also die neue CD von Madonna, darf ich dieselbe CD frei weitergeben oder verkaufen. Ich darf aber nicht neue CDs mit den Madonna-Songs herstellen und verkaufen. Dafür müsste ich erst entsprechende Nutzungsrechte erwerben.