=Internet-Radio

Freier Funk im Internet?

Schlagworte: Idee Recht

Nicht nur Radio hören, sondern auch selber machen – ein Traum vieler Radio-Fans. Dafür, dass es kein Traum bleibt, sorgt das so genannte Internet-Radio, auch Webcasting genannt. Mit dieser Technik kann fast jeder sein eigenes Radioprogramm anbieten. Damit es aber nicht nur technisch funktioniert, sondern man auch rechtlich auf der sicheren Seite ist, hier einige wichtige Informationen von iRights.info.

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Teil 1: Senden ohne Rundfunklizenz - aber nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber
Teil 2: Es geht ums Geld
Teil 3: Neue Sendebedingungen der GVL
Senden ohne Rundfunklizenz – aber nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber
 
Das Schöne am Webcasting: Man braucht zwar Technik und auch Geld, aber keine Rundfunklizenz, um ein Radioprogramm über das Internet auszustrahlen. Allerdings werden die meisten, die selber ein solches Programm zusammenstellen, auf Musik nicht verzichten wollen. Und um die zu senden, braucht man die Erlaubnis der Rechteinhaber – egal, ob das Internet-Radio dann nur von einem Hörer gehört wird oder von Tausenden.
 
Damit aber nicht jeder DJ oder Moderator für unzählige Songs einzelne Verträge mit den Künstlern abschließen muss, gibt es die so genannten Verwertungsgesellschaften, die diese Arbeit für die Rechteinhaber bündeln und als Ansprechpartner der Internet-Radios dienen. Für die Radios sind zwei von ihnen relevant: die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die GEMA vertritt die Komponisten, Texter und deren Verleger, die GVL ist zuständig für Interpreten und die Tonträgerindustrie.
 
Wer ein Internet-Radio betreibt, aber keine Lizenz bei GEMA und GVL erwirbt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wie bei anderen Urheberrechtsverletzungen auch, können die Rechteinhaber auf Unterlassung und Schadenersatz klagen. Und schon eine anwaltliche Abmahnung, mit der die Rechteinhaber verlangen, dass der Betreiber die Ausstrahlung ohne Lizenz beendet, kann teuer werden. Im schlimmsten Fall droht eine strafrechtliche Verfolgung, die zu Geld- oder Gefängnisstrafen führen kann: bis zu drei Jahren, wenn das Radio nicht gewerblich betrieben wird, bei gewerblicher Nutzung sogar bis zu fünf Jahren.
 
Bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein Radiobetreiber zu einer solchen Strafe verurteilt wurde. Allerdings hat die GEMA im Oktober 2006 gegen 50 ihrer Einschätzung nach illegale Webradiobetreiber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, da die Radios nicht korrekt lizenziert worden seien. Der Ausgang dieser Verfahren war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
 
 
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